AGB

Sofern vertraglich nicht anders geregelt, gelten folgende Bedingungen:

 

Denkmalrechtliche Erlaubnis

Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu Beginn der Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Durchführung einer Voruntersuchung/eines Oberbodenabtrags bzw. einer Ausgrabung vorzulegen.

Energieversorgung

Der Auftraggeber/Bauträger sorgt für die Bereitstellung einer funktionierenden Wasser- und Stromversorgung für den gesamten Arbeitszeitraum. Ausnahmen erfordern eine entsprechende Vereinbarung.

Baustellensicherung

Die allgemeine Baustellensicherung obliegt der Verantwortung des Auftraggebers/Bauträgers.

Leitungsfreiheit

Der Auftraggeber/Bauträger garantiert die Leitungsfreiheit aller relevanten Bereiche.

Zugänglichkeit der Baustelle

Der Auftraggeber/Bauträger hat den Mitarbeitern der Firma ABS-iS zu dem vereinbarten Termin uneingeschränkten Zugang zu den betreffenden Arbeitsbereichen zu gewähren und die Einrichtung der notwendigen Infrastruktur zu ermöglichen.

Zumutbarkeitsregelung

Alle im Angebot enthaltenen Leistungen werden basierend auf den durch die gegebenen Informationen zu erwartenden Verhältnissen (Bodenverhältnisse, Befunddichte, -komplexität, Abhubtiefe etc.) angeboten. Deutlich von der vorgegebenen Sachlage abweichende, nicht selbst verursachte Umstände, welche die Wirtschaftlichkeit des Projektes gefährden oder während des Arbeitsvorganges eintretende Planungsänderungen des Bauvorhabens bzw. einzelner Bauabschnitte haben eine erneute Verhandlung der Kostenberechnung unter Einbeziehung der zuständigen Denkmalbehörde zur Folge.

Haftungsausschluss

ABS-iS übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die von Personen verursacht wurden, welche nicht in einem unmittelbaren Beschäftigungsverhältnis als Angestellte oder freie Mitarbeiter im archäologischen Fachbereich des Unternehmens stehen und somit in den Haftungsrahmen des Betriebes eingeschlossen sind.

Es wird keine Gewähr für die Leistungen beauftragter Subunternehmer fachfremder Gewerke übernommen.

ABS-iS übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Subunternehmer, andere Gewerke oder Dritte verursacht wurden.

Die Firma ABS-iS übernimmt keine Haftung für Verzögerungen im Zeitplan des Bauvorhabens, welche nicht nachweislich durch eigenes Verschulden aufgetreten sind.

Es wird keine Gewähr für die vorläufig kalkulierte Grabungsdauer übernommen.

Die Firma ABS-iS haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder falsche Informationen Dritter entstanden sind.

Die Firma ABS-iS haftet nicht für Nachteile, die aus der Unterlassung zugesagter Leistungen durch den Auftraggeber erwachsen.

Es wird keine Haftung für Personen- oder Sachschäden Dritter bei unbefugtem Betreten der Grabungsfläche übernommen.